Herzlich Willkommen!
Rechtsanwältin und Mediatorin
Fachanwältin für Familienrecht
Berufsauffassung
Meine Mandantinnen und Mandanten berate und vertrete ich mit dem Blick auf die oft sensiblen Zusammenhänge, die sowohl im Familien- als auch im Erbrecht nicht nur in rechtlicher, sondern auch in persönlicher Hinsicht in besonderem Maße zu berücksichtigen sind.
Bei der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Eheverträgen, Vollmachten und Patientenverfügungen zeige ich die bestehenden Möglichkeiten zur interessengerechten und ausgewogenen Regelung der Belange meiner Mandantinnen und Mandanten auf und setze diese nach eingehender Beratung und Abwägung wunschgemäß um.
Werdegang
Studium der Rechtswissenschaften
an der Universität Konstanz
Zulassung als Rechtsanwältin
08/2000
Rechtsanwältin in Überlingen
und Markdorf am Bodensee
08/2000 – 01/2006
Fachanwältin für Familienrecht
02/2005 – heute
Rechtsanwältin in Leonberg
02/2006 – 04/2013
Fachanwaltslehrgang für Ebrecht
2007
Eigene Kanzlei in Stuttgart-Vaihingen
05/2013 – heute
Als Mediatorin (RAK) tätig
08/2015 – heute
Fortbildungen
DAV Fortbildungen
2022, 2021 2020, 2019, 2018, 2017, 2016, 2015, 2014, 2013, 2012, 2011, 2010 und 2009
Mitgliedschaften
Deutscher Anwaltverein
Deutscher Anwaltverein
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht
Deutscher Anwaltverein
Arbeitsgemeinschaft Erbrecht
Deutscher Familiengerichtstag e.V.
Anwaltverein Stuttgart e.V.
DANSEF Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht
Rechtsgebiete
Familienrecht
- Scheidung
- Trennungsfolgenvereinbarung
- Scheidungsfolgenvereinbarung
- Versorgungsausgleich
- Kindes- und Ehegattenunterhalt
- Zugewinnausgleich
- Vermögensauseinandersetzung
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Vaterschaft
- nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Gestaltung von Eheverträgen
- Gestaltung von Verträgen für die nichteheliche Lebensgemeinschaft
Erbrecht
- (gemeinschaftliches) Testament
- Erbvertrag
- Vermächtnis
- Wohnrecht
- Nießbrauch
- Alleinerbe / Miterbe
- Erbengemeinschaft
- Erbschein
- Pflichtteil
- Testamentsvollstreckung
- Nachlassinsolvenz / Nachlasspflegschaft
- General- und Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
Mediation
Die Mediation hilft Konfliktbeteiligten bei der Erarbeitung einer eigenverantwortlichen und einvernehmlichen Lösung zur nachhaltigen Beilegung ihrer Streitigkeiten. Sie vermeidet einen kostspielig vor Gericht ausgetragenen Streit, der im Regelfall einen Verlierer zurück lässt.
Die Mediation ist dann besonders sinnvoll, wenn die Parteien trotz ihres Konflikts – wie gerade in familiären und erbrechtlichen Streitigkeiten – durch die familiäre Bande miteinander verbunden bleiben wollen und deshalb der allseitigen Akzeptanz der gefundenen Konfliktlösung befriedende Wirkung zukommt.
Kontakt
Anschrift / Anfahrt
Rechtsanwältin Verena Spähle
Vaihinger Markt 4
70563 Stuttgart-Vaihingen
Telefon
Fax
Kosten
Eine Kontaktanfrage, sei es telefonisch oder per Mail, ist generell kostenlos.
Zu Beginn eines Mandats kläre ich dann mit Ihnen, ob meine Vergütung nach den gesetzlichen Regelungen oder aufgrund einer Vergütungsvereinbarung erfolgen soll. Dies ist abhängig von der jeweiligen Fallgestaltung und Ihren persönlichen Verhältnissen.
Für eine Erstberatung fällt nach § 34 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) eine Gebühr von höchstens 190,00 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer an.