Herzlich Willkommen!

Rechtsanwältin und Mediatorin

Fachanwältin für Familienrecht

Berufsauffassung

Bereits mit Aufnahme meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin im Jahr 2000 habe ich mich auf die Fachbereiche Familien- und Erbrecht spezialisiert. Seit 2005 bin ich Fachanwältin für Familienrecht, im Jahr 2007 habe ich erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Erbrecht abgeschlossen. Durch ständige Fortbildung in beiden Rechtsgebieten sichere ich die Qualität meiner anwaltlichen Tätigkeit.

Meine Mandantinnen und Mandanten berate und vertrete ich mit dem Blick auf die oft sensiblen Zusammenhänge, die sowohl im Familien- als auch im Erbrecht nicht nur in rechtlicher, sondern auch in persönlicher Hinsicht in besonderem Maße zu berücksichtigen sind.

Dabei strebe ich – nicht zuletzt auch mit Blick auf die entstehenden Kosten – zunächst stets eine außergerichtliche Lösung an. Selbstverständlich begleite ich meine Mandantinnen und Mandanten auch mit Entschlossenheit durch die erforderlichen Verfahren vor Gericht, um deren Rechte durchzusetzen und zu wahren.

Bei der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Eheverträgen, Vollmachten und Patientenverfügungen zeige ich die bestehenden Möglichkeiten zur interessengerechten und ausgewogenen Regelung der Belange meiner Mandantinnen und Mandanten auf und setze diese nach eingehender Beratung und Abwägung wunschgemäß um.

Werdegang

Studium der Rechtswissenschaften
an der Universität Konstanz

Zulassung als Rechtsanwältin

08/2000

Rechtsanwältin in Überlingen
und Markdorf am Bodensee

08/2000 – 01/2006

Fachanwältin für Familienrecht

02/2005 – heute

Rechtsanwältin in Leonberg

02/2006 – 04/2013

Fachanwaltslehrgang für Ebrecht

2007

Eigene Kanzlei in Stuttgart-Vaihingen

05/2013 – heute

Als Mediatorin (RAK) tätig

08/2015 – heute

Fortbildungen

DAV Fortbildungen

2022, 2021 2020, 2019, 2018, 2017, 2016, 2015, 2014, 2013, 2012, 2011, 2010 und 2009

 

 

 

Mitgliedschaften

Deutscher Anwaltverein

Deutscher Anwaltverein
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht

Deutscher Anwaltverein
Arbeitsgemeinschaft Erbrecht

Deutscher Familiengerichtstag e.V.

Anwaltverein Stuttgart e.V.

DANSEF Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht

Rechtsgebiete

Familienrecht

  • Scheidung
  • Trennungsfolgen­vereinbarung
  • Scheidungsfolgen­vereinbarung
  • Versorgungs­ausgleich
  • Kindes- und Ehegatten­unterhalt
  • Zugewinnausgleich
  • Vermögensauseinander­setzung
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Vaterschaft
  • nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Gestaltung von Eheverträgen
  • Gestaltung von Verträgen für die nichteheliche Lebensgemeinschaft

Erbrecht

  • (gemeinschaftliches) Testament
  • Erbvertrag
  • Vermächtnis
  • Wohnrecht
  • Nießbrauch
  • Alleinerbe / Miterbe
  • Erbengemeinschaft
  • Erbschein
  • Pflichtteil
  • Testamentsvollstreckung
  • Nachlassinsolvenz / Nachlasspflegschaft
  • General- und Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung

Mediation

Die Mediation hilft Konfliktbeteiligten bei der Erarbeitung einer eigenverantwortlichen und einvernehmlichen Lösung zur nachhaltigen Beilegung ihrer Streitigkeiten. Sie vermeidet einen kostspielig vor Gericht ausgetragenen Streit, der im Regelfall einen Verlierer zurück lässt.

Die Mediation ist dann besonders sinnvoll, wenn die Parteien trotz ihres Konflikts – wie gerade in familiären und erbrechtlichen Streitigkeiten – durch die familiäre Bande miteinander verbunden bleiben wollen und deshalb der allseitigen Akzeptanz der gefundenen Konfliktlösung befriedende Wirkung zukommt.

Kontakt

Anschrift / Anfahrt

Rechtsanwältin Verena Spähle
Vaihinger Markt 4
70563 Stuttgart-Vaihingen

Telefon

Fax

Parkmöglichkeiten

Parkhaus Vaihinger Markt
Vaihinger Markt 10
70563 Stuttgart

Schwabengalerie
Hauptstraße 41
70563 Stuttgart

Öffentliche Verkehrsmittel

U-Bahn Haltestelle: Stuttgart, Vaihingen – Schillerplatz
S-Bahn Haltestelle: Stuttgart, Vaihingen

    Kontaktformular

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    Kosten

    Eine Kontaktanfrage, sei es telefonisch oder per Mail, ist generell kostenlos.

    Zu Beginn eines Mandats kläre ich dann mit Ihnen, ob meine Vergütung nach den gesetzlichen Regelungen oder aufgrund einer Vergütungsvereinbarung erfolgen soll. Dies ist abhängig von der jeweiligen Fallgestaltung und Ihren persönlichen Verhältnissen.

    Für eine Erstberatung fällt nach § 34 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) eine Gebühr von höchstens 190,00 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer an.